Prüfung

Dojo – Prüfungsordnung

1. Die Anmeldung muss mindestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.

2. Mit der Anmeldung beginnt die  Vorbereitungszeit, in der ein regelmäßiges Training erforderlich ist:

Unterstufe: 1 x pro Woche

Mittelstufe: 1 ½ x pro Woche

Oberstufe: mindestens 2 x pro Woche

Ab Mittelstufe soll mindestens 1 x pro Jahr ein externer Lehrgang sowie  mindestens 2 x pro Jahr ein internes Sondertraining besucht werden.

Die Prüflinge sind grundsätzlich für das Erlernen der für die angestrebte Graduierung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten selbst verantwortlich. Die maßgeblichen Prüfungsprogramme stehen auf der Homepage des Dojos zur Verfügung.

Die jeweiligen Prüfungsteile können wie folgt erlernt werden:

MO 17:00 – 18:30 Uhr (Kata und Kata Bunkai mit Norbert)

DI   18:00 – 19:30 Uhr (Training nach Vereinbarung mit Norbert)

MI  18:00 – 19:30 Uhr (Kihon und Kumite ab gelb mit Robert)

DO 18:00 – 19:30 Uhr (Fortgeschrittenentraining mit Norbert)

FR  17:00 – 18:30 Uhr (Kinder- und Unterstufentraining mit Hermine, Michael und Helmut)

FR  18:30 – 20:00 Uhr (Technik allg. und Kumite Oberstufe mit Thomas)

Die Prüflinge sind für ihren körperlichen und gesundheitlichen Zustand selbst verantwortlich. Prüflinge mit nicht ausgeheilten Verletzungen, grippalen Infekten oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen am Tage der Prüfung können an der Prüfung nicht teilnehmen.

Die Trainergruppe entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. In den unter Nr. 4 genannten Fällen entscheidet der leitende Prüfer.

Zuschauer, die den Prüfungsablauf stören oder versuchen, die Prüfer zu beeinflussen, können vom Abteilungsleiter des Dojos verwiesen werden.

Links zu den relevanten Prüfungsordnungen:

Shotokan – Prüfungsordnung

SOK – Prüfungsordnung

Kyusho-Jitsu – Prüfungsordnung

Kommentare sind geschlossen.