Dojo – Prüfungsordnung
1. Die Anmeldung muss mindestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
2. Mit der Anmeldung beginnt die Vorbereitungszeit, in der ein regelmäßiges Training erforderlich ist:
Unterstufe: 1 x pro Woche
Mittelstufe: 1 ½ x pro Woche
Oberstufe: mindestens 2 x pro Woche
Ab Mittelstufe soll mindestens 1 x pro Jahr ein externer Lehrgang sowie mindestens 2 x pro Jahr ein internes Sondertraining besucht werden.
Die Prüflinge sind grundsätzlich für das Erlernen der für die angestrebte Graduierung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten selbst verantwortlich. Die maßgeblichen Prüfungsprogramme stehen auf der Homepage des Dojos zur Verfügung.
Die jeweiligen Prüfungsteile können wie folgt erlernt werden:
MO 17:00 – 18:00 Uhr (Kata und Kata Bunkai Grundlagen mit Norbert)
MO 18:00 – 19:00 Uhr (Kata und Kata Bunkai Fortgeschrittene mit Norbert)
DI 18:00 – 19:30 Uhr (Training nach Vereinbarung mit Norbert)
MI 18:00 – 19:30 Uhr (Kihon und Kumite ab gelb mit Robert)
DO 18:00 – 19:30 Uhr (Fortgeschrittenentraining mit Thomas)
FR 17:00 – 18:30 Uhr (Kinder- und Unterstufentraining mit Hermine, Michael und Helmut)
FR 18:30 – 20:00 Uhr (Nach Absprache)
Die Prüflinge sind für ihren körperlichen und gesundheitlichen Zustand selbst verantwortlich. Prüflinge mit nicht ausgeheilten Verletzungen, grippalen Infekten oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen am Tage der Prüfung können an der Prüfung nicht teilnehmen.
Die Trainergruppe entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. In den unter Nr. 4 genannten Fällen entscheidet der leitende Prüfer.
Zuschauer, die den Prüfungsablauf stören oder versuchen, die Prüfer zu beeinflussen, können vom Abteilungsleiter des Dojos verwiesen werden.
Links zu den relevanten Prüfungsordnungen: